Einreichung von Kosmetika

Vollständige NMPA-Registrierung und Einreichung für importierte Kosmetika in China.

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Was ist eine NMPA Cosmetics-Einreichung?

Die NMPA-Kosmetikeinreichung ist der regulatorische Prozess, der für alle in China verkauften importierten Kosmetika erforderlich ist. Für allgemeine Kosmetikprodukte ist eine Anmeldung erforderlich, während für Spezialkosmetikprodukte eine vollständige Registrierung erforderlich ist. Beide Prozesse umfassen die Überprüfung der Produktformulierung, die Sicherheitsbewertung und Tests durch von der NMPA benannte Labore.

Was wir abdecken

Gewöhnliche Kosmetika-Ablage (Hautpflege, Make-up, Haarpflege)
Registrierung spezieller Kosmetika (Sonnencreme, Bleichmittel, Haarfärbemittel)
Benennung des chinesischen verantwortlichen Vertreters
Koordinierung der Sicherheitsbewertung
Unterstützung bei Wirksamkeitstests für beanspruchte Funktionen
Post-Market-Compliance (Überwachung unerwünschter Ereignisse, Jahresberichte)

Wie es funktioniert

Ein einfacher 6-Schritte-Prozess, um Ihre Marke in China zu platzieren

1

Kostenlose Beratung

Erzählen Sie uns von Ihren Produkten und Zielen. Wir bewerten Ihre Compliance-Anforderungen kostenlos.

2

Benutzerdefinierter Plan

Wir entwerfen eine maßgeschneiderte Compliance-Roadmap speziell für Ihre Produkte und Ihren Zeitplan.

3

Vollständige Ausführung

Unser Team kümmert sich um Registrierungen, Einreichungen, Zertifizierungen und die gesamte Dokumentation.

4

Konforme Lieferung

Ihre Produkte sind vollständig konform und bereit für den chinesischen Markt.

5

Qualitätssicherung

Wir überprüfen, ob alle Dokumentationen und Zertifizierungen den chinesischen Regulierungsstandards entsprechen.

6

Unterstützung beim Markteintritt

Kontinuierliche Compliance-Überwachung und Aktualisierungen der Vorschriften, damit Ihr Unternehmen reibungslos läuft.

Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?

Tiefes Fachwissen

Langjährige praktische Erfahrung im chinesischen Importregulierungsumfeld.

End-to-End-Service

Von der ersten Bewertung bis zur endgültigen Compliance – wir kümmern uns um alles.

Transparente Preise

Feste Gebührenstruktur ohne versteckte Kosten oder Überraschungen.

Häufige Fragen

Finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Service.

Was ist eine NMPA-Einreichung für Kosmetika?
Für alle nach China importierten Kosmetika ist eine NMPA-Anmeldung (National Medical Products Administration) erforderlich. Für allgemeine Kosmetika ist eine Anmeldung erforderlich, während für Spezialkosmetik (Sonnencreme, Haarfärbemittel, Bleichmittel) eine Registrierungsgenehmigung erforderlich ist.
Was ist der Unterschied zwischen Benachrichtigung und Registrierung?
Die Einreichung einer Meldung (für allgemeine Kosmetika) umfasst die Bewertung der Produktsicherheit und die Überprüfung der Inhaltsstoffe. Die Registrierung (für Spezialkosmetik) erfordert eine Wirksamkeitsprüfung und Sicherheitsbewertung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Brauche ich einen chinesischen Verantwortlichen?
Ja, für alle importierten Kosmetika muss eine chinesische inländische verantwortliche Person benannt werden, die die rechtliche Verantwortung für die Produktqualität und -sicherheit übernimmt. Wir können als Ihr inländischer Verantwortlicher fungieren.
Kann ich Kosmetika im grenzüberschreitenden E-Commerce ohne NMPA verkaufen?
Ja, grenzüberschreitende E-Commerce-Kanäle (CBEC) ermöglichen unter bestimmten Bedingungen den Verkauf von Kosmetika ohne NMPA-Einreichung. Dies ist ein schnellerer Markteintrittsweg, während Sie gleichzeitig die vollständige NMPA-Konformität vorbereiten.
Gelten Tierversuche für importierte Kosmetika?
China hat seit 2021 die Anforderungen an Tierversuche für viele gewöhnliche importierte Kosmetika gelockert. Produkte, die unter guten Herstellungspraktiken (GMP) mit einer Sicherheitsbewertung hergestellt werden, können davon ausgenommen sein. Wir bewerten Ihre Produkte auf Ausnahmeberechtigung.
Kann ich meine Produktformulierung nach der NMPA-Einreichung aktualisieren?
Kleinere Formulierungsänderungen erfordern möglicherweise nur eine Benachrichtigungsaktualisierung. Wesentliche Änderungen – insbesondere bei Wirkstoffen – können eine erneute Einreichung oder eine Neuregistrierung erforderlich machen. Wir beraten Sie zu den regulatorischen Auswirkungen, bevor Sie Änderungen vornehmen.

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