GACC-Lebensmittelregistrierung für deutsche Exporteure

Deutsches Fleisch, Milchprodukte, Bier und Süßwaren sind in China gefragt – aber ohne GACC-Registrierung (Dekret 248/249) wird Ihre Lieferung an der Grenze gestoppt. Wir begleiten deutsche Lebensmittelhersteller durch den gesamten CIFER-Registrierungsprozess.

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Was ist die GACC-Registrierung?

Die GACC-Registrierung ist für alle Lebensmittel, Getränke und Nahrungsergänzungsmittel verpflichtend, die nach China exportiert werden. Nach den Dekreten 248 und 249 müssen sich ausländische Hersteller – einschließlich deutscher Werke – bei der Allgemeinen Zollverwaltung Chinas registrieren, bevor ihre Produkte den chinesischen Zoll passieren können.

Unsere Leistungen für deutsche Lebensmittelhersteller

CIFER-Kontoerstellung und -verwaltung für deutsche Werke
Risikobewertung der 18 Kategorien (Fleisch, Milch, Bier u. a.)
HS-/CIQ-Code-Zuordnung für Ihre Produkte
Vollständige Dokumentation, Übersetzung und Einreichung
Etikettenprüfung nach GB 7718 / GB 28050
Registrierungsverlängerung und 5-Jahres-Überwachung

Unser 6-Schritte-Prozess

Ein klarer 6-Schritte-Prozess für den Eintritt Ihrer Marke in den chinesischen Markt

1

Kostenlose Erstberatung

Sie schildern uns Ihre Produkte und Ziele – wir prüfen Ihre Compliance-Anforderungen kostenlos und unverbindlich.

2

Individueller Plan

Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Compliance-Roadmap für Ihre Produkte, Ihren Zeitplan und Ihr Budget.

3

Komplette Umsetzung

Unser Team übernimmt Registrierungen, Anmeldungen, Zertifizierungen und die gesamte Dokumentation – inklusive Übersetzungen.

4

Konformer Markteintritt

Ihre Produkte sind vollständig konform und bereit für die Einfuhr nach China.

5

Laufende Qualitätssicherung

Wir stellen sicher, dass alle Unterlagen und Zertifikate den geltenden chinesischen Normen entsprechen.

6

Begleitung nach dem Markteintritt

Laufende Compliance-Überwachung und Updates zu Gesetzesänderungen, damit Ihr China-Geschäft reibungslos läuft.

Warum deutsche Exporteure auf uns vertrauen

Tiefe China-Expertise

Langjährige praktische Erfahrung mit Chinas Einfuhrbestimmungen – von GACC über CCC bis NMPA.

Alles aus einer Hand

Von der ersten Bewertung bis zur finalen Konformität – wir übernehmen jeden Schritt für Sie.

Transparente Festpreise

Klare Festpreise ohne versteckte Kosten – Sie wissen von Anfang an, was Sie zahlen.

Häufige Fragen deutscher Lebensmittelexporteure

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur GACC-Registrierung für deutsche Hersteller.

Was ist die GACC-Registrierung und warum betrifft sie deutsche Exporteure?
Dekret 248 der GACC (General Administration of Customs of China) verlangt von allen ausländischen Lebensmittelherstellern eine Registrierung vor dem Export nach China. Für deutsche Exporteure von Fleisch, Milchprodukten, Bier und Süßwaren ist diese Registrierung seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend – ohne sie wird die Sendung abgewiesen.
Wie lange dauert die GACC-Registrierung für deutsche Hersteller?
Die Dauer hängt von der Produktkategorie und der Vollständigkeit Ihrer Dokumentation ab. Bei deutschen Herstellern mit gut vorbereiteten Unterlagen rechnen wir typischerweise mit 2-4 Monaten für risikoarme Kategorien und bis zu 6 Monaten für Risikoprodukte. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung über das CIFER-System.
Welche Dokumente benötigt ein deutscher Hersteller für die Registrierung?
Zu den wichtigsten Dokumenten gehören: Handelsregisterauszug, HACCP-Zertifizierung, Produktionsanlagen-Informationen, Produktspezifikationen und -zutaten sowie gegebenenfalls die IFS- oder BRC-Zertifizierung Ihres Werks. Wir prüfen, übersetzen und reichen alle Unterlagen über das CIFER-System ein.
Ist die GACC-Registrierung dauerhaft gültig?
Nein, die GACC-Registrierung ist 5 Jahre gültig. Die Verlängerung muss 6 Monate vor Ablauf eingereicht werden. Wir überwachen die Gültigkeit Ihrer Registrierung und kümmern uns rechtzeitig um die Verlängerung.
Wer muss sich registrieren: der Hersteller oder der Exporteur?
Das Produktionswerk in Deutschland muss registriert werden. Wenn Sie als deutscher Hersteller direkt nach China exportieren, muss Ihre Produktionsstätte in der GACC-Datenbank eingetragen sein – nicht nur der Exporteur oder Händler.
Kann ich Produkte nach China versenden, bevor die Registrierung abgeschlossen ist?
Nein. Seit dem 1. Januar 2022 lehnt der chinesische Zoll jede Lebensmittelsendung ohne gültige GACC-Registrierung ab. Die Registrierung muss vor der ersten Lieferung abgeschlossen sein – Ausnahmen gibt es nicht.

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